Definition, Funktionsweise, Wirkungsgrad und Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen
Windkraft zählt wie Wasserkraft, solare Energiegewinnung, etc. zu den erneuerbaren Energien. Durch Windkraftwerke lässt sich umweltfreundlicher Strom erzeugen und die Nachfrage nach Windenergie steigt. Weltweit liegen die Wachstumsraten bei 20 % pro Jahr. In Deutschland deckt die Windenergie ca. 8% des Strombedarfs.Definition und Informationen zu Kleinwindkraftwerken

Die IEC-NORM 61400-2:2006 definiert alle windbetriebenen Anlagen als Kleinwindkraftanlagen, die eine Rotorfläche haben, die kleiner ist als 200m² bei 350 W/m². Das heißt die Kleinwindkraftanlagen dürfen eine maximale Leistung von 70 kW haben und die Turmhöhe von 20 m nicht überschreiten.
Während Großwindanlagen allgemein bekannt sind und genutzt werden, sind Kleinwindkraftanlagen noch eher eine Seltenheit. Bislang finden Kleinwindkraftanlagen überwiegend Einsatz auf autarken Inselanlagen bspw. zur Stromversorgung von Ferienhäusern. Wenn man sich für eine Kleinwindkraftanlage entscheidet sollte man auf jeden Fall die Windverhältnisse des ausgewählten Standorts prüfen. Im Durchschnitt darf der Wind nicht weniger als 4m/s erreichen, sonst lohnt sich eine Kleinwindkraftanlage nicht.
Es ist außerdem darauf zu achten, dass der Wind möglichst direkt auf die Kleinwindkraftanlage trifft, um den größten Nutzen, also den höchsten Stromertrag, aus der Windenergie zu erhalten. Bäume, Häuser und ähnliches beeinträchtigen die Strömung des Windes. Nicht außer Acht zu lassen ist auch die Anbindung an das Stromnetz, da freie Standorte oft lange und kostenintensive Leitungen erfordern.
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Funktionsweise von Kleinwindkraftanlagen
Wirkungsgrad von Kleinwindkraftanlagen
Der Wirkungsgrad oder auch Leistungsbeiwert von Kleinwindkraftanlagen liegt maximal bei 59,3%. Das heißt es können maximal 59,3% der im Wind enthaltenen Energie genutzt werden. Der Wirkungsgrad von Kleinwindkraftanlagen beschreibt das Verhältnis von gewonnener elektrischer Leistung zur jeweiligen Leistung des Windes.Im Binnenland liegt der durchschnittliche Wirkungsgrad bei 15-25%, an Küstenstandorten kann der Wirkungsgrad im Durchschnitt bei 20 - 40% liegen. Allgemein wird der Wirkungsgrad einer Windkraftanlage im Mittel bei ungefähr 20 -30% angegeben.
Genehmigung
Kleinwindkraftanlagen müssen vom Bauamt oder der lokalen Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Welche Unterlagen vorgelegt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen ist regional unterschiedlich. Meist werden folgende Unterlagen für die Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen verlangt bzw. sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:- Statisches Gutachten
- Lärm/Geräuschpegel der Kleinwindkraftanlage (Grenzwerte für Lärmimmission beachten - da Kleinwindkraftanlagen andauernd laufen, sind in der Regel die Beurteilungen für die Nacht entscheidend)
- Vereisung/Eisabwurf (Eisbrocken an der Kleinwindkraftanlage müssen entfernt werden)
- Nähe der Nachbarn (Grenzabstände zu benachbarten Grundstücken sind vorgeschrieben)
- Schattenwurf/Lichtreflexe (höchsten 30 min/Tag und 30 h/Jahr Schattenwurf am Immissionsort)
- Landschaftsgestaltung (die Kleinwindkraftanlagen sollte sich in das vorliegende Landschaftsbild eingliedern)
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