Förderungen und Zuschüsse für Fassadendämmung

Es existieren jedoch Förderprogramme, bei denen die Fassadendämmung ein Teil verschiedener Maßnahmen ist.
Energieberater haben einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten bei einer Sanierung (auch Fassadendämmung) und stimmen zusätzlich die verschiedenen Möglichkeiten Ihrer eigenen energetischen Sanierung optimal aufeinander ab. Sie können Energieberater in Ihrer Region in der ModernuS Datenbank suchen und diese direkt bezüglich der Förderung bei Fassadendämmung kontaktieren.
Fassadendämmung - Anfrage zur Förderung stellen

Förderung durch das CO2 - Gebäudesanierungsprogramm der KfW
Beim CO2 - Gebäudesanierungsprogramm fördert und bezuschusst (Zuschuss gilt nur für Ein- und Zweifamilienhäuser) die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) Hausbesitzer, welche den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken wollen. Dazu zählt u.a. auch die Förderung der Fassadendämmung.- Förderung gilt für Gebäude, welche bis zum 31.12.1994 errichtet wurden.
- Erhöhte Förderung bei Unterschreitung der EnEV Neubau Richtlinien um mindestens 30%.
- Möglichkeit der Förderung von teilsanierten Gebäuden.
Die Kreditvariante steht allen Gebäudebesitzern zur Verfügung. Die KfW fördert hier mit sehr zinsgünstigen Darlehen, bei denen für 10 Jahre die Zinsen festgeschrieben sind. Diese Darlehen finanzieren bis zu 100% der Investitionskosten. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich.
Zuschussvariante:
Unterschreiten alle Maßnahmen das EnEV Neubau Niveau können zusätzliche Tilgungszuschüsse beantragt werden (Tilgungszuschuss gilt nur für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer). Diese Zuschüsse können zwischen 5% (max. 2.500 Euro) in Kaetgorie B und 17,5% (max. 8.750 Euro) in Kategorie A betragen. Der Zuschuss hängt davon ab, wie viel Energie die durchgeführten Maßnahmen einsparen.
Zuschuss nach Kategorie A:
- Gebäude bis 31.12.1983 errichtet
- Zuschuss von 10% (max. 5.000 Euro je Wohneinheit) der förderfähigen Investitionskosten bei Erreichung des EnEV Neubau Niveaus nach §3 EnEV.
- Zuschuss von 17,5% (max. 8.750 Euro je Wohneinheit) der förderfähigen Investitionskosten bei Unterschreitung des EnEV Neubau Niveaus nach §3 EnEV um mindestens 30%.
Zuschuss nach Kategorie B:
Bei Durchführung eines der folgenden Maßnahmenpakete kann ein Zuschuss von 5% (max. 2.500 Euro je Wohneinheit) der förderfähigen Investitionskosten beantragt werden.
Es empfiehlt sich jedoch vor Baubeginn sich von einem Energieberater ausführlich beraten zu lassen, um die geplanten Maßnahmen optimal aufeinander abzustimmen.
Maßnahmen | Maßnahmen- paket 0 | Maßnahmen- paket 1 | Maßnahmen- paket 2 | Maßnahmen- paket 3|
---|---|---|---|---|
Wärmedämmung Dach | X | X | X | |
Wärmedämmung Außenwände (Fassadendämmung) | X | X | X | |
Wärmedämmung Kellerdecke | X | X | ||
Erneuerung Fenster | X | X | X | |
Austausch Heizung | X | X |
Die Mindestgröße der Fassadendämmung (Wärmedämmung Außenwände) beträgt dabei zwischen 140mm und 160mm.
Somit wird die Wärmedämmung der Fassade in 3 der 4 Maßnahmenpaket gefördert.
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