Förderung und Zuschüsse für Solarthermie Anlagen

Förderung und Zuschüsse von Solarthermie Anlage durch BAFA und KfW
Die Förderungen des BAFA für Wärmepumpen waren seit dem 03.05.2010 "eingefroren". Ab dem 12.07.2010 hat der Bundestag die verhängte Ausgabensperre jedoch wieder aufgehoben. Damit stehen für 2010 noch 115 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung.

Die Fördermittel können für Solaranlagen (kombinierte Warmwasserbereitung), Pelletkessel und besonders effiziente Wärmepumpen beantragt werden.
In Neubauten werden die Maßnahme allerdings nicht mehr gefördert. Keine Förderung gibt es ebenfalls mehr für Mini-Blockheizkraftwerke.

Förderungen für Solarthermie Anlagen gewähren das BAFA (Zuschuss) und die KfW (zinsgünstige Kredite bei der energetischen Sanierung). Ebenfalls unterstützen einige Länder und Gemeinden den Bau von solarthermischen Anlagen. Wir stellen Ihnen nachfolgend die Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor. Für die Förderung in Ländern und gemeinten können Sie sich bei den zuständigen Behörden informieren.

Sie können auch in der ModernuS Datenbank nach Handwerkern und Energieberatern in Ihrer Region suchen, welche Ihnen ebenfalls eine Auskunft über die aktuellen Fördermöglichkeiten (auch in Ihrem Bundesland und Ihrer Stadt) geben können.

 

Installateure für Solarthermie suchen

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Die Förderung des BAFA teilt sich in zwei Bereiche:
  • Basisförderung für Solarkollektoranlagen
  • Bonusförderung für Solarkollektoranlagen

Basisförderung für Solarthermieanlagen

1. Förderung für Solarthermie für die Warmwasserbereitung

Für die Erstinstallation bis 40 m² werden 60 Euro je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche gewährt. Die Mindestförderhöhe je Anlage beträgt 410 Euro.

2. Förderung für Solarthermie die Kombination Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

Für die Erstinstallation bis 40 m² werden 105 Euro je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche gewährt. Für die über 40 m² hinausgehenden installierten Quadratmeter (bei Ein- und Zweifamilienhäusern) werden je installierter Bruttokollektorfläche 45 Euro je m² gefördert.

Folgende Anforderungen müssen die Solarthermie Anlagen mindestens erfüllen:
  • Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7 m² und mind. 50 Liter je m² Bruttokollektorfläche
  • Flachkollektoren: mind. 9 m² und mind. 40 Liter je m² Bruttokollektorfläche
3. Erweiterung bestehender Solarthermie Anlagen

Für die Erweiterung bestehender Anlagen bis 40 m² werden 45 Euro je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche gewährt.

Bonusförderung für Solarthermieanlagen

Kesselaustauschbonus: 400 Euro, wenn Brennwertkessel eingesetzt und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wird.

Kombinationsbonus: 750 Euro, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage errichtet und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wird.

Effizienzbonus: 1facher - 2facher Zuschuss zur Basisförderung, wenn die Effizienz des Wohngebäudes gemäß der EnEV 2009 bewertet wird. Der Nachweiss kann über einen Energieausweis erbracht werden.

Besonders effiziente Solarkollektorpumpen: 50 Euro, wenn die Solarthermie Anlage mit einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe betrieben wird.

Besonders effiziente Umwälzpumpen: 200 Euro, wenn die Solarthermie Anlage mit einer besonders effizienten Umwälzpumpe betrieben wird.


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