Kfw Förderprogramme und Zuschüsse für den hydraulischen Abgleich

Zuschüsse und Förderungen für den hydraulischen Abgleich für Heizung, Heizungsanlagen, Heizkörper, Fussbodenheizung
Ziel der Kfw Förderungen ist die Unterstützung von Privatpersonen und Vermietern beim Bau, der Sanierung und dem Sparen von Energie. Diese Unterstützung wird mit Hilfe verschiedener Förderungen umgesetzt. Personen, die die Förderungsprogramme in Anspruch nehmen, werden bei der Modernisierung und der energetischen Sanierung ihrer Gebäude durch Zuschüsse oder ein Darlehen gefördert. Der hydraulische Abgleich zählt unter Modernisierung bzw. Instandsetzung und wird daher nicht nur unterstützt, sondern auch verlangt (siehe EnEV). Je nachdem ob man einen Zuschuss oder ein Darlehen sucht, gibt es unterschiedliche Förderungsprogramme.

Möchten Sie einen hydraulischen Abgleich / Ausgleich an Ihrer Heizung und Heizkörpern durchführen? Suchen und kontaktieren Sie einfach die bei ModernuS registrierten Energieberater für den hydraulischen Abgleich / Ausgleich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Diese Fachleute beraten Sie auch in Sachen Zuschüssen und Förderung zum hydraulischen Abgleich.

 

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Zuschuss für den hydraulischen Abgleich / Ausgleich

Förderungsprogramm - Energieeffizient Sanieren (431)
Beratung, Baubegleitung und finanzielle Unterstützung in Höhe von 50% ihrer Kosten (bis 2000 €)

Darlehen für den hydraulischen Abgleich / Ausgleich

Energieeffizient Bauen (KfW-Effizienzhaus 70 oder besser, Programm 153)
Darlehen bis 50000€ pro Wohneinheit mit günstigen Zinssatz

Energieeffizient Sanieren - Kredit (KfW-Effizienzhaus, Programm 151)
Zinsgünstiger Kredit bis 75000€ pro Wohneinheit

KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124)
Zinsgünstiger Kauf oder Bau eines Hauses/Eigentumswohnung

KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 134)
Förderung beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Wohnraum Modernisieren (Programm 141) Modernisierung und Instandsetzung ihres Wohngebäudes
Darlehen bis zu 10000€ pro Wohneinheit

Diese Zuschüsse und Darlehen beziehen sich auf einen energieeffizienten Bau, eine Sanierung oder Modernisierung. Dazu zählt unter anderem auch der hydraulische Abgleich.

EnEV - Energieeinsparverordnung


Im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zur Energiesparverordnung (EnEV) zusammengefasst. Das wesentliche Anliegen der EnEV besteht darin Energieverluste zu minimieren.
Ziel der EnEV 2009 ist die Senkung des Energie-, Wasser- und Heizungsbedarf um 30 %.



Änderungen der EnEV 2009

  • Die Obergrenze für den Jahres - Primärenergiebedarf muss um 30 % niedriger sein als nach der EnEV 2007 gefordert wurde.
  • Beim Bau von Gebäuden wurden die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung im Schnitt um 15 % erhöht.
  • Bei Altbausanierung wurden die energetischen Anforderungen im Mittel um 15 % erhöht.
  • Bis Ende 2011 müssen auch Dachböden eine Wärmedämmung erhalten.
  • Klimaanlagen, die Einfluss auf die Raumluftfeuchtigkeit haben, müssen mit automatischen Regelungen nachgerüstet werden, die die Be- und Entlüftung separat regulieren.
  • Nachtspeicherheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, müssen bis Anfang 2020 durch neue, effizientere Heizungsanlagen ersetzt werden.
  • Die Verordnungen der EnEV werden strenger geprüft und härter bestraft.

Die Kfw Förderprogramme werden an die EnEV 2009 angepasst.

Nach der EnEV 2007 (§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen) wird der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen vorausgesetzt.

Heizungsanlagen müssen gemäß dem Stand der Technik und vollständig einregulierbaren Anlagen, dem hydraulischen Abgleich, arbeiten. Es muss möglich sein unterschiedliche Räume unabhängig voneinander mit unterschiedlich gewünschter Temperatur zu versorgen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Versorgungssicherheit.

Wenn diese Bestimmungen nicht gegeben sind, werden Hauseigentümer dazu verpflichtet diese nachzurüsten.

Die EnEV verlangt außerdem, dass die Handwerker ein Formular ausfüllen, in dem bestätigt wird, dass die erbrachten Leistungen den Verordnungen entsprechen.



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