Petition zur Solarstromvergütung an den deutschen Bundestag

Petition zur Solarstromvergütung Vermutlich weiss nicht jeder von der Möglichkeit und dem Sinn einer Petition. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen die Petition kurz erklären und auf die Möglichkeit der Unterstützung einer Petition zur Solarstromvergütung an den deutschen Bundestag hinweisen.

Petition ist vom lateinischen Begriff "petitio" abgeleitet und bedeutet soviel wie "Ersuchen". Eine Petition stellt somit ein Ersuchen an eine Volksvertretung dar. Das Petitionsrecht ist in Deutschland im Grundgesetz (Art. 17) verankert. Demnach kann jedermann eine Petition schriftlich an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages einreichen. Es ist auch möglich die Petition online einzureichen. Innerhalb von 3 Wochen können Befürworter der Petition diese unterstützen. Die Petition wird dann im Petitionsausschuss des Bundestages beraten und eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

Anlässlich der geplanten Kürzungen der Solarstromvergütung hat Herr Dr. Martin Staffhorst eine parteiübergreifende Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht: Petition zur Solarstromvergütung an den deutschen Bundestag

Ziel der Petition ist es, ein kontinuierliches starkes Wachstum der Solarenergie zu ermöglichen und somit die Führungsrolle Deutschlands in einer der wichtigsten Zukunftsindustrien zu sichern und den weltweiten Klimaschutz voranzutreiben. Sie können diese Petition ebenfalls unterstützen, in dem Sie diese einfach auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages mitzeichnen. Dafür müssen Sie sich lediglich kurz registrieren und können anschließend die Petition (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9774) mitzeichnen.
 
 


Jetzt kostenlos als Dienstleister anmelden




angemeldete Energieberater, Heizungsbauer, Dachdecker, Dämmfirmen und Handwerker
angemeldete Dienstleister