Ist ein Hühnerstall ein Haus?

Hühnerstall Photovoltaik-Anlage Ein Betreiber hatte mehrere Schutzhütten für seine Hühner mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Der BGH hatte im Oktober 2008 zu entscheiden, ob diese „Hühnerställe“ im Sinne des EEG als Gebäude zählen und die entsprechende Vergütung vom Netzbetreiber zu zahlen ist.

Im oben beschrieben Fall wurde gegen den Betreiber entschieden. Nach §33 Abs. 3 EEG sind Gebäude „… selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und vorrangig dazu bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“

Demnach sollten auch „Hühnerställe“ als Gebäude zählen. Der BGH allerdings setzt ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Gebäude und Anlage voraus, so dass das Gebäude die Anlage über seine Statik trägt. Im vorliegenden Fall war jedoch die Tragekonstruktion zugleich der Understand für die Hühner.

Entscheidend ist ebenfalls der eigentliche Zweck des errichteten Gebäudes. So muss das Gebäude eben vorrangig zum Schutz bestimmmt sein und nicht der Erzeugung von Strom.

In einem anderen Fall wurde die Vergütung für einen drehbaren Gebäudeschuppen verwehrt, da der Betreiber den Schuppen nicht in dieser Art und Weise errichtet hätte, wenn es die Vergütung für PV-Anlagen nicht gegeben hätte.

Dagegen haben Netzbetreiber meist keine Einwände, wenn es um die Nutzung von Carports für eine Photovoltaikanlage geht. Hier gibt es mittlerweile auch einige Anbieter, die entsprechende Lösungen anbieten.
 
 


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