Erhöhung der Zuschüsse bei energetischer Sanierung

Förderung / Zuschüsse KfW - Energieeffizient sanieren (430, 151, 152) Der Bund stockte die Zuschüsse für die energetische Sanierung für 2013 um 300 Millionen Euro auf. Insgesamt stehen in diesem Jahr somit 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit soll die Sanierungsquote bei den 19 Mio. Gebäuden in Deutschland von derzeit 1% auf 2% steigen.

Die Erhöhung (ab 01.03.2013) der Zuschüsse betreffen das KfW Programm (430 / 151 / 152) – Energieeffizient Sanieren. Außerdem ist ebenfalls ab diesem Zeitpunkt eine Kombination mit Mitteln aus dem Marktanreizprogramm möglich.

Folgende Förderungen sind beispielsweise für das KfW Programm 430 möglich:

  • Förderung von Einzelmaßnahmen - 10% Investitionszuschuss max. 5.000€ (vorher 7,5% bis max. 3.750€)
  • KfW Effizienzhaus 115 - 10% Investitionszuschuss max. 7.500€ (vorher 10% bis max. 7.500€)
  • KfW Effizienzhaus 100 - 12,5% Investitionszuschuss max. 9.375€ (vorher 12,5% bis max. 9.375€)
  • KfW Effizienzhaus 85 - 15% Investitionszuschuss max. 11.250€ (vorher 15% bis max. 11.250€)
  • KfW Effizienzhaus 70 - 20% Investitionszuschuss max. 15.000€ (vorher 17,5% bis max. 13.125€)
  • KfW Effizienzhaus 55 - 25% Investitionszuschuss max. 18.750€ (vorher 20% bis max. 15.000€)

Ebenso wurde die Förderung für die KfW Programm 151 und 152 verbessert:

  • Zinsgünstiger Kredit ab 1% effektiver Jahreszins bis zu 75.000€ und
  • Tilgungszuschuss von 2,5% bei KfW Effizienzhaus 115 max. 1.875€ (vorher 2,5% bis max. 1.875€) oder
  • Tilgungszuschuss von 5% bei KfW Effizienzhaus 100 max. 3.750€ (vorher 5% bis max. 3.750€) oder
  • Tilgungszuschuss von 7,5% bei KfW Effizienzhaus 85 max. 5.625€ (vorher 7,5% bis max. 5.625€) oder
  • Tilgungszuschuss von 12,5% bei KfW Effizienzhaus 70 max. 9.375€ (vorher 10% bis max. 7.500€) oder
  • Tilgungszuschuss von 17,5% bei KfW Effizienzhaus 55 max. 13.125€ (vorher 12,5% bis max. 9.375€)

Bei allen Maßnahmen ist zwingen ein Energieberater erforderlich. Der Energieberater plant gemeinsam mit dem Hausbesitzer die Maßnahmen und bestätigt den Effizienzhausstandard. Ohne Energieberater kann somit kein Förderantrag gestellt werden.

Die BAFA wiederum fördert im Rahmen der "Vor Ort Beratung" die Energieberatung mit einem Zuschuss von max. 50%.
 
 


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