Petition gegen Erweiterung der Sonderkonditionen für stromintensive Unternehmen
Bereits ab einem Stromverbrauch von 1 GWh pro Abnahmestelle gilt die reduzierte EEG-Umlage mit Wirkung für das Jahr 2013. Vor etwa 10 Jahren lag die Grenze bei 10 GWh, um als privilegiertes Unternehmen einen eher geringen Anteil der erneuerbare Energien Umlage zu zahlen. Somit werden die Mindereinnahmen an solchen Unternehmen auf die nicht privilegierten Verbraucher umgewälzt und müssen diese ausgleichen.Zu Beginn galt diese Regelung für etwa 59 Unternehmen im Jahr 2003 und erhöhte sich bis zum Jahr 2012 auf über 2.000 Unternehmen, die die Ausgleichsregelung für stromintensive Betriebe in Anspruch nehmen.
Stromkunden sind immer mehr dazu aufgefordert Energie zu sparen, sodass mit der Erweiterung dieser Ausnahmeregelung Starkverbraucher wie produzierendes Gewerbe und Schienenbahnen profitieren.
Bis 22.03.2013 kann jeder, der diese Erweiterung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen in Frage stellt, mit seiner Unterschrift die folgende Petition unterstützen: Petition ansehen
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