Neue Richtlinie bei Schimmelpilzschäden erschienen
Der Bundesverband öffentlich bestellter Sachverständiger e.V. hat eine neue überarbeitet Richtlinie zur Erkennung, Bewertung und Instandsetzung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen vorgelegt.Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Bausachverständigen, Mikrobiologen, Medizinern, Sanierern und Juristen hat in zwölfjähriger Arbeit diese neue Richtlinie konzipiert. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt wurde diese Richtlinie nun modifiziert und soll eine Empfehlung und Handlungsanweisung für die Instandsetzung von Schimmelpilzschäden dienen.
Gerade die Instandsetzungsziele sind nun klar definiert. D.h. es soll kein verdeckter oder sichtbarer Schimmelpilzbefall, keine Raumluftbelastung durch Schimmelpilzsporen und keine Belastung durch auffälligen Geruch mehr vorhanden sein.
Voraussetzung dafür ist die Beseitigung der Schadenursache und Feuchtebelastung.
Die "Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzen in Gebäuden" ist kostenlos beim BVS erhältlich:
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS)
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