Neue Förderung für Mini-BHKWs ab April 2012

Neue Förderung für Mini-KWK Anlagen Ab dem 01. April 2012 gibt es eine neue Förderung für Mini – BHKWs in Bestandsgebäuden. Ansprechpartner ist das BAFA, welche Förderungen für Mini – KWK Anlagen bis zu einer Größe von 20kW elektrischer Leistung vergibt. Allerdings gibt es auch einen "Wehrmutstropfen".

"Wehrmutsropfen" der neuen Förderung für kleine KWK Anlagen ist das Volumen des Fördertopfes. Das gesamte Fördervolumen beträgt nur 20 Mio. Euro. Die Förderhöhe schwankt dabei zwischen 1.500 Euro (für BHKWs mit einer elektrischen Leistung mit 1kW) und 3.450 Euro (für größere KWK Anlagen mit 19kW elektrischer Leistung). Damit können insgesamt zwischen ca. 5.800 bis 13.300 KWK Anlagen gefördert werden. Dies scheint nur ein kleiner Schritt, wenn man bedenkt, dass in deutschen Häusern Millionen veraltete Heizungen existieren.

Die Förderung von Mini KWK Anlagen setzt einige Bedingungen voraus:
  • Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen
  • Betreuung mittels eines Wartungsvertrages
  • Primärenergieeinsparung muss für Anlagen bis 10kW mind. 15% und größere Anlagen mind. 20% betragen
  • Gesamtjahresnutzungsgrad der KWK Anlage mind. 85%
  • Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh je installierter kW
  • Vorhandensein einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements
  • Vorhandensein eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW
  • Anlage muss in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen

Das BAFA wird die Liste der förderfähigen Anlagen erstmalig am 15. März 2012 veröffentlichen.
 
 


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