EEG Novelle 2012 - Netzmanagement für PV-Anlagen

EEG Novelle zur Photovoltaik 2012 Die EEG Novelle für 2012 soll das Netzmanagement für bestimmte Photovoltaikanlagen verbindlich machen. Danach können PV-Anlagen durch den Netzbetreiber gesteuert werden, wenn das Netz die bedingt.

PV-Anlagen sollen mit einem Lastgangzähler und Rundsteuerermpfänger ausgestattet und die Einspeisung im 15-Minuten Takt überwacht werden. Dies soll für Anlagen über 100kW gelten, jedoch auch für kleinere Anlagen. Ältere Anlagen (über 100 kW generell / 30 – 100kW ab Baujahr 2009) müssen nachgerüstet werden.

Solche Installationen können schnell über 2.000 Euro teuer sein und die Wirtschaftlichkeit von kleineren Anlagen stärker beeinträchtigen.

Für Anlagen, die kleiner sind als 30kW soll es eine Wahlmöglichkeit geben. Entweder ein vereinfachtes Einspeisemanagement über Rundsteuersignale oder eine generelle Wirkungsbegrenzung auf 70% der Photovoltaikanlage.

Die generelle Begrenzung auf 70% ist dabei umstritten. Sie ist zum einen nicht zielführend Leistungsspitzen zu unterbinden und außerdem ist strittig, wie hoch die Verluste durch diese Begrenzung ist. Werte zwischen 2% - 6% des jährlichen Ertrages schweben hier im Raum. Außerdem warnen Experten vor dem Aufschieben des Netzausbaus durch die Kappung.

Eine mögliche Lösung für kleinere Anlagen die Einspeisespitzen nicht zu verlieren, ist die eigene Nutzung. Allerdings steht diese Möglichkeit bei vielen PV-Anlagen nicht zur Verfügung.

Daher auch der Vorschlag, die Kappung von PV-Wechselrichterleistungen auf die nächste EEG-Novelle zu verschieben. Dann stehen auch noch mehr Daten und Informationen zur Verfügung.
 
 


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