Energetische Sanierung steuerlich absetzbar

Steuerliche Absetzbarkeit von Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ab dem Jahr 2012 sollen Besitzer von Eigenheimen die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich geltend machen dürfen. Demnach kann man die Kosten über 10 Jahre steuerlich ansetzen.

Einen entsprechenden Gesetzesentwurf legten Union und FDP dem Finanzausschuss des Bundestages vor. Ab 2012 sollen Besitzer von Gebäuden, welche vor 1995 erbaut wurden, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über 10 Jahre lang steuerlich geltend machen dürfen.

Weitere Voraussetzung neben dem Baujahr des Gebäudes ist, dass die Maßnahmen zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs von 15% unter der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Mit den Baumaßnahmen darf auch erst in 2012 begonnen werden.

Außerdem wird die Bestätigung eines Sachverständigen (Energieberater) benötigt, der die Reduzierung des Energiebedarfes durch die durchgeführten Maßnahmen bescheinigt.

Dann können Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen die Kosten der energetischen Sanierung wie Sonderausgaben, bis zu 10% je Jahr abziehen. Dies ist über 10 Jahre möglich.

Vermieter von nicht selbstgenutztem Eigentum können den gleichen Prozentsatz als nachträgliche Herstellungskosten steuerlich ansetzen. Dies gilt ebenfalls wieder über 10 Jahre.

Diese Maßnahme wird zu verminderten Steuereinnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro bis 2016 führen. Der Bund übernimmt dabei den höchsten Anteil. Aber auch Länder und Gemeinden sind an dieser Maßnahme beteiligt.

Den vollständigen Entwurf findet man auf folgender Seite: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
 
 


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