Mieter sollen stärker an der energetischen Sanierung beteiligt werden

Mieter stärker an energetischer Sanierung beteiligt - keine Mietminderung mehr Ein neuer Entwurf erregt die Gemüter. Demnach sollen Mieter bei einer energetischen Sanierung bis zu 3 Monate lang für Beeinträchtigungen durch Umbauarbeiten keine Mietminderung mehr geltend machen dürfen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger plant in einer Mietrechtsänderung, dass Mieter bei einer energetischen Sanierung nicht mehr, wie bisher, eine Minderung der Miete durch Baulärm und Bauschmutz verlangen dürfen.

Wie bisher darf der Vermieter 11% der Kosten für beispielsweise neue Fenster, neue Heizung oder eine Fassadendämmung jährlich auf den Mieter umlegen. Neu ist, dass in Zukunft auch Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter umgelegt werden dürfen, welche diesen real keine Ersparnis bringt. Ein Beispiel ist hier die Umstellung auf Fernwärme. Für den Mieter hat dies keine Auswirkungen auf seinen Verbrauch. Der Umwelt bringt diese Maßnahme trotzdem etwas, weil dadurch die klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplung gefördert wird.

Der Mieterbund bemängelt an diesem Entwurf fehlende Effizienzkriterien, da bei höheren Kosten auch die Miete höher wird, ohne dass dadurch zwingend auch mehr Energie eingespart wird. Der Naturschutzbund kritisiert dagegen den Entwurf als zu lasch.
 
 


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